Genderhinweis Allein aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten für beide Geschlechter.

Präambel

Allgemeine Informationsvertragsbedingungen zwischen Ihnen

fortan: Informationsbesteller. und

Akademie für Lernmethoden Geschäftsinhaber: Jens Voigt Mühlenstraße 25d 15518 Rauen info@akademie-fuer-lernmethoden.de

[HIER MISSION EINFÜGEN]

§ 1 Vertragsgegenstand, Pflichten von Akademie für Lernmethoden

1. Gegenstand des Vertrages ist es, seitens Akademie für Lernmethoden den Informationsbesteller mit Informationen über alle denkbaren Kontaktkanäle wie bspw. Briefpost, SMS, E-Mail, soziale Netzwerke und vergleichbare Kontaktkanäle, sowie alle weiterhin denkbaren Kontaktkanäle zu versorgen. Grundsätzlich sind die Themen dieser Informationen durch den konkreten Informationsvertrag Produkt- und/oder Leistungsbeschreibung festgelegt. In jedem Fall können dies aber Informationen aus den folgenden Themenbereichen sein: Unternehmertum, Persönlichkeitsentwicklung, Erfolg, Produkte Dritter, Marketing, Vertrieb, Zeitmanagement, spirituelles Coaching, Self-Leadership, verwandte und vergleichbare Themen, eigene Seminare und Webinare, Seminare und Webinare Dritter, Empfehlungen geeigneter Produkte Dritter.
  1. Akademie für Lernmethoden ist mit Blick auf Absatz 1 u.a. auch dazu verpflichtet, die vertragsgegenständlichen Informationen auch in sozialen Netzwerken und vergleichbaren Kontaktkanälen auszuliefern. Hierfür ist Akademie für Lernmethoden, soweit technisch möglich, verpflichtet, die E-Mail-Adresse in eine Custom Audience bei Facebook oder in eine „similar audience“ bei Google hochzuladen und sofern dies möglich ist, auch dort Informationen auszuliefern. Dies gilt vorbehaltlich der Regelung in Absatz 3.

  2. Akademie für Lernmethoden ist ferner verpflichtet, den Informationsbesteller, sofern dieser bereits zu einem Webinar angemeldet ist, im Rahmen der technischen Möglichkeiten nach von Werbeanzeigen für potenzielle neue Webinar- oder Schulungsteilnehmer in Facebook oder bei Google auszuschließen. Dazu muss Klick-Tipp die E-Mail-Adresse in eine Custom Audience bei Facebook oder in eine „similar audience“ bei Google hochladen. Bei Werbeanzeigen für potenzielle neue Schulungsteilnehmer werden die Informationsbesteller ausgeschlossen.

  3. Ein Anspruch darauf, dass alle diese Themenbereiche abgedeckt werden besteht nicht.

  4. Ferner schuldet Akademie für Lernmethoden auch keine Beratung und auch nicht die Prüfung dieser Informationen auf inhaltliche Richtigkeit, sondern nur die Verschaffung der Informationen.

§ 2 Vertragsschluss

1. Der Informationsvertrag kommt zustande, wenn der Informationsbesteller entweder digital, schriftlich oder auf andere eindeutige u.a. auch konkludente Form eine Leistung von der Digistore24 GmbH und/oder [KUNDENNAME] abfordert, in deren Produkt- oder Leistungsbeschreibung auf den Abschluss eines Informationsvertrages hingewiesen wird.
  1. Hierbei werden auch diese AIB Bestandteil des Vertrages.

§ 3 Unentgeltlichkeit

Der Informationsbesteller muss kein Geld für die Beziehung der Informationen zahlen.

§ 4 Beendigung des Informationsvertrages

1. Beide Vertragsparteien können den Vertrag jederzeit, ohne Angabe von Gründen und ohne Achtung einer Frist oder Form kündigen.
  1. Sofern der Kunde parallel Kunde der Digistore24 GmbH ist und über dieses Vertragsverhältnis Zugang zu Leistungen von Akademie für Lernmethoden erhält, ist der Bestand dieses Informationsvertrages nicht vom Bestand des Vertrages zur Digistore24 GmbH abhängig.

  2. Sofern der Kunde parallel Kunde der Akademie für Lernmethoden ist und über dieses Vertragsverhältnis Zugang zu Leistungen von Akademie für Lernmethoden und/oder Dritten erhält, ist der Bestand dieses Informationsvertrages nicht vom Bestand des Vertrages zu Akademie für Lernmethoden abhängig.

§ 5 Haftung

1. Akademie für Lernmethoden haftet unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
  1. Für einfache Fahrlässigkeit haftet Akademie für Lernmethoden – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – nur, sofern wesentliche Vertragspflichten, bzw. Kardinalspflichten verletzt werden.

  2. Die Haftung für mittelbare und unvorhersehbare Schäden, Produktions- und Nutzungsausfall, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Vermögensschäden wegen Ansprüchen Dritter, ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – ausgeschlossen.

  3. Eine weitergehende Haftung als in diesem Vertrag ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten jedoch nicht für eine gesetzlich zwingend vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung z. B. gemäß Produkthaftungsgesetz oder die Haftung aus einer verschuldensunabhängigen Garantie.

  4. Soweit die Haftung nach den Absätzen 2 und 3 ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen von Akademie für Lernmethoden].

§ 6 Änderungsvorbehalt

Akademie für Lernmethoden ist berechtigt, diese AIB einseitig zu ändern, soweit dies zur Beseitigung nachträglich entstehender Äquivalenzstörungen oder zur Anpassung an veränderte gesetzliche oder technische Rahmenbedingungen oder zur Erweiterung des Informationsangebots oder der Informationskanäle notwendig ist. Über eine Änderung wird der Informationsbesteller unter Mitteilung des Inhalts der geänderten Regelungen an die zuletzt bekannte E-Mail-Adresse informiert. Die Änderung wird Vertragsbestandteil, wenn der Informationsbesteller nicht binnen sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung der Einbeziehung in das Vertragsverhältnis [KUNDENNAME] gegenüber in Schrift- oder Textform widerspricht.

§ 7 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.